Gericht befasst sich Anfang Mai mit Klage zu AfD-Parteitag
16.04.2025
Ein aus dem Ruder gelaufener Parteitag der AfD im vergangenen Jahr in Rottweil hat nun ein juristisches Nachspiel. Am 5. Mai befasst sich eine Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts mit der Klage eines Parteimitglieds, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte die «Stuttgarter Zeitung» darüber berichtet.
Die Klägerin wolle mit ihrer Klage erreichen, dass die Wahlen des Landesvorstands der Partei für unwirksam erklärt werden. «Die Klägerin stützt dies darauf, dass der Parteitag nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei», teilte der Sprecher mit.
Bei dem Parteitag am 24. Februar 2024 in Rottweil war es zu Tumulten und chaotischen Szenen gekommen. Zeitweise war fraglich, ob die Veranstaltung wegen Überfüllung abgebrochen werden muss. Die Vorstandsmitglieder stritten auf offener Bühne darüber, ob die Veranstaltung abgehalten werden kann. In der Stadthalle kam es zu tumultartigen Szenen, Buhrufen, sogar zu einer Art Hammelsprung: Alle Anwesenden mussten zunächst noch mal aus der Halle raus, um die, die nicht stimmberechtigt sind, auszusortieren.
Die Kammer will bei dem Termin am 5. Mai einem Gerichtssprecher zufolge den Sach- und Streitstand erörtern. Die AfD äußerte sich zunächst nicht zu dem Verfahren.
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